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Willkommen auf der Homepage der Amputierten-Selbsthilfe e.V. !

Die Amputierten-Selbsthilfe e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, bei dem Sie mit Gleichgesinnten in Kontakt treten können. Die Vereinsmitglieder veranstalten regelmäßig Treffen (monatlich), um einander zu helfen, Erfahrungen auszutauschen und um Aktivitäten zu gestalten.

Amputiert … Bein oder Arm … – Was soll nun werden?

  • Wie werde ich damit fertig
  • Wie geht mein Partner damit um
  • Welche Hilfe steht mir zu
  • Wie geht es beruflich weiter

“Amputation is the beginning and not the end of a treatment.”
- Sir Reginald Watson-Jones

Ein Zitat von Sir Reginald Watson-Jones — Pionier und Lehrmeister der traumatologischen Orthopädie — besagt, dass eine Amputation der Beginn und nicht das Ende der Therapie ist. Im Laufe seiner langen Erfahrungen ist ihm bewusst geworden, dass nach einer Amputation in die Zukunft geblickt werden muss und nicht zu lange dem nachgetrauert wird, was unwiederbringlich verloren ist. Dieser Satz soll außerdem ausdrücken, dass nach der Amputation die enorm wichtige Phase der rehabilitativen Behandlung beginnt. Dies wird häufig noch missachtet, besonders von den amputierenden Operateuren, die den Amputierten rasch aus ihren Augen verlieren.

“Jede Reise beginnt mit einem ersten Schritt”
- Laotse

Gemeinsam sind wir stark!

Die Amputierten-Selbsthilfe e. V. Köln ist Mitglied im Bundesverband für Menschen mit Arm- oder Beinamputation e. V. (ampuBV)

www.amputiert.net

Selbsthilfegruppen in Deutschland

Newsletter Bundesverband

Stand der Petition der Selbsthilfegruppe in Rheine betreffend Parkerleichterungen für Oberschenkelamputierte:

Die Petenten Rübenack , Linskens und Vinerius von der SHG Rheine  erhielten

den Petitionsbeschluss vom Land NRW am 30.06.2011 und vom Bund am

14.07.2011 .

Obwohl die Forderungen der Petenten von den beiden Petitionsausschüssen  grundsätzlich anerkannt wurden , waren die Beschlüsse doch sehr abweisend verfasst . Danach sollte die Aufnahme von Oberschenkelamputierten in den Behindertenkreis nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 46  Abs 1 Nr.11 der Straßenverkehrsordnung evtl. nach zwei-  jähriger Überprüfung des derzeitigen Berechtigtenkreises erfolgen . Dieses ist jedoch unschlüssig , da selbst bei Ausweitung der Vorschrift auf Oberschenkelamputierte , dieser Personenkreis trotzdem nicht auf Behindertenparkplätzen(Parkplätze mit Rollstuhl-fahrersymbol ) parken darf .

Daher erfolgte sofort der Einspruch der Petenten der SHG gegen die Petitionsbeschlüsse . Nach kurzer Zeit meldete sich die Landtagsabgeordnete ( NRW ) Frau Velthues ( SPD ) und bot den Petenten ein Gespräch mit Sozialminister Schneider im Landtag in Düsseldorf an .

Dieses Gespräch fand dann am  29. 09.2011 statt , woran neben dem Minister und  den Petenten noch Mitglieder des Petitions- und Sozialausschusses teilnahmen . Nach Anhörung des Sachverhaltes identifizierte sich Minister Schneider voll mit den Argumenten der Petenten und sagte eine entsprechende schriftliche Eingabe im Bundesrat zu ( für Parkerleichterungen ist der Bund zuständig ) .

Vor einigen Wochen bestätigte das Sozialministerium NRW ,dass die Eingabe in Arbeit sei. Daher wurde die Landespetition auf unbestimmte Zeit zurückgestellt .

Am 08.11.2011 wurde die Ergänzungspetition beim Bundespetitionsausschuss in Berlin eingereicht .

Sie beinhaltet u.a. :

-  Der Petitionsbeschluss ignoriert grundsätzlich die Argumente der Petenten

und muss überarbeitet werden

-  alle Oberschenkelamputierten mit dem

Merkzeichen “ G “ sowie einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %

erhalten die Berechtigung ,  auf Behindertenparkplätzen zu parken . Hierzu

soll diesem Personenkreis der blaue “ Parkausweis für Behinderte mit

Rollstuhlfahrersymbol “ ausgestellt werden .

-  Die Petenten verweisen auf die UN – Konvention über die Rechte von Men –

schen mit Behinderungen . Auch hier wird u.a. die Barrierefreiheit gefordert.

Diese Barrierefreiheit wird Oberschenkelamputierten wegen des Verbots der

Nutzung von breiteren Behindertenparkplätzen ( Nutzung  des vollen

Türausschlages , nicht gestattet . Hier ist Handlungsbedarf gegeben !

Zur Wahrung der politischen Neutralität der SHG Rheine wurde die ergänzende Petition  den Bundestagsabgeordneten  Frau Arndt- Brauer ( SPD ) , Herr Spahn ( CDU)  , Frau Bögel ( FDP) und Herr Dr. Ott ( Grüne ) zugesandt .

Alle sprachen spontan den Petenten schriftlich die volle Unterstützung  aus !

Am 05.12. hatten die Petenten ein Gespräch mit dem gesundheitlichen Sprecher der CDU – Fraktion der Bundesregierung , Herrn Spahn  . Nach Anhörung sagte Herr Spahn ein Gespräch mit dem Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium zu .

Über das Ergebnis sollen die Petenten im Januar 2012 informiert werden .

Am 09.12 trafen sich die Petenten mit der Bundestagsabgeordneten Frau Arndt – Brauer . Sie sagte zu , der Bundessozialministerin Frau von der Leyen einen Brief mit unseren Forderungen persönlich zu übergeben . Dieses ist inzwischen erfolgt .

Frau von der Leyen hat dabei ihre Zuständigkeit bestätigt und eine eingehende Überprüfung zugesagt !

Hier der Brief vom 12.12. 2011 im Wortlaut :

Ingrid Arndt-Brauer

Mitglied des Deutschen Bundestages

Stellvertr. finanzpol. Sprecherin

Nachhaltigkeitspol. Sprecherin

Tel: (030) 227 – 75 619

Fax: (030) 227 – 76 619

Email:

ingrid.arndt-brauer@bundestag.de

Ingrid Arndt-Brauer, MdB · Platz der Republik 1 · 11011 Berlin

Bundestagsanschrift: Berlin, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Tel: (030) 227 – 75 619,

Fax: (030) 227 – 76 619, Email: ingrid.arndt-brauer@bundestag.de

Berlin, 12.12.2011

Parkerleichterungen für Oberschenkelamputierte

Sehr geehrte Frau Ministerin,

im Rahmen meiner Wahlkreisarbeit stehe ich in Kontakt mit Vertretern der „Selbsthilfegruppe für arm- und beinamputierte Menschen und deren Angehörige in Rheine und Umgebung (SHG)“. Mit Herrn Klaus Rübenack – Mitglied im SHG-Führungsteam und Präsidiumsmitglied des Bundesverbandes für Amputierte e.V. habe ich jetzt ein ausführliches Gespräch geführt. Hintergrund sind die Parkplatzprobleme des betroffenen Personenkreises

(s. Anlagen)

Herr Rübenack hatte sich bereits an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

gewandt, der am 7.7.2011 das Petitions-Verfahren abgeschlossen hat (siehe Anlage).

Beim Petitionsausschuss des Landtages NRW erfolgten ebenfalls Eingaben (11.6.2011

und 19.7.2011, s. Anlage).

Die Begründung des Petitionsausschuss des Bundestages erscheint Herrn Rübenack

nicht stichhaltig. Daraufhin hat er sich nochmals mit einer Eingabe an den Petitionsausschuss gewandt (Eingabe vom 8.11.2011, s. Anlage). Die Argumente von Herrn Rübenack und der SHG kann ich sehr gut nachvollziehen.

Die momentan restriktive Handhabung der Nutzung von Behindertenparkplätzen mag

im Grundsatz erforderlich sein, sie sollte sich jenseits davon aber zuvorderst an der Realität orientieren. In der Praxis ist es für oberschenkelamputierte Menschen meines Erachtens unerlässlich, bundeseinheitlich breitere Parkplätze nutzen zu können.

Ich halte es für widersprüchlich den Zugang dieser Gruppe zu wirklich benötigten Erleichterungen mit der Begründung abzulehnen, dass sich die Zahl der Nutzungsberechtigten um ein Vielfaches erhöhen würden, wenn den Wünschen „aller Personengruppen mit berechtigtem Interesse“ nachgegeben werden würde und dieses dann zu Lasten des Parkraumangebotes derjenigen geht, die am dringendsten darauf angewiesen sind. Der Petitionsausschuss erkennt mit dieser Argumentation an, dass es offenbar in der Praxis einen Mehrbedarf gibt, kann sich aber nicht dazu durchringen, eine Entscheidung im Sinne des Petenten zu treffen.

Dieser Argumentation folgend, soll/wird offenbar die Zahl der Nutzungsberechtigten

der Zahl der vorhandenen Parkplätze angepasst (werden) und nicht umgekehrt!

Ich halte es für eine wesentliche Aufgabe des Gesetzgebers dafür zu sorgen, dass Gesetze

und Verordnungen ein Regelwerk schaffen, das berechtigten Interessen von Bürgerinnen und Bürgern in der Realität zur Geltung verhilft. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie – gemeinsam mit den jeweils beteiligten Ressorts des Bundes und der Länder, darauf hinzuwirken, dass es eine bundeseinheitliche Regelung gibt, die es der Gruppe der oberschenkelamputierten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80% ermöglicht, zukünftig Behindertenparkplätze zu nutzen.

Ich bedanke mich vorab für Ihre Bemühungen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ingrid Arndt-Brauer, MdB

Die Petenten sehen der weiteren Entwicklung mit Optimismus entgegen !

Sie werden sich auch künftig mit aller Kraft und mit Unterstützung des Bundesverbandes für die berechtigten Belange der Oberschenkelamputierten einsetzen .

Auf Anraten von Frau Arndt – Brauer wird umgehend auch der ADAC um Unterstützung gebeten .

Bei der OT  Leipzig * werden die Besucher ebenfalls über den Stand der Angelegenheit informiert !

*Hier ist die Orthopädie- und Reha-Technik-Messe in Leipzig gemeint, die vom 16.05. bis 18.05.2012 stattfindet (Anmerkung der Amputierten-Selbsthilfe e. V., Köln)!

Bei ergänzenden Fragen oder Hilfen wenden Sie sich bitte an das BV – Präsidiumsmitglied:

Klaus Rübenack

Rabinstr. 14

48432  Rheine

Tel. 05971-55751

ruebenack@mail.ampubv.de